Rechtsprechung
BPatG, 13.07.2016 - 29 W (pat) 65/13 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - "TÜg Zert International/TÜV Cert" - zur Kennzeichnungskraft - zum Aufmerksamkeitsgrad - Dienstleistungsähnlichkeit - klangliche Verwechslungsgefahr - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Löschung des Patents mit der Bezeichnung "TÜg Zert International" aufgrund bestehender Verwechslungsgefahr mit der älteren Wortmarke "TÜV Cert"
- online-und-recht.de
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - "TÜg Zert International/TÜV Cert" - zur Kennzeichnungskraft - zum Aufmerksamkeitsgrad - Dienstleistungsähnlichkeit - klangliche Verwechslungsgefahr
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
Markenbeschwerdeverfahren - "TÜg Zert International/TÜV Cert" - zur Kennzeichnungskraft - zum Aufmerksamkeitsgrad - Dienstleistungsähnlichkeit - klangliche Verwechslungsgefahr
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (21)
- BGH, 09.02.2012 - I ZR 100/10
pjur/pure
Auszug aus BPatG, 13.07.2016 - 29 W (pat) 65/13
Die Frage der Verwechslungsgefahr im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG ist unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der zueinander in Wechselbeziehung stehenden Faktoren der Ähnlichkeit der Marken, der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke zu beurteilen, wobei insbesondere ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (EuGH GRUR 2010, 1098, Rn. 44 - Calvin Klein Trademark Trust/HABM [Calvin Klein]; BGH MarkenR 2016, 157 Rn. 19 - BioGourmet; GRUR 2015, 1004 Rn. 18 - IPS/ISP; GRUR 2015, 176 Rn. 9 - ZOOM/ZOOM; GRUR 2012, 1040, Rn. 25 - pjur/pure).Bei der Beurteilung der Zeichenähnlichkeit ist grundsätzlich vom jeweiligen Gesamteindruck der einander gegenüberstehenden Zeichen auszugehen (BGH, a. a. O. Rn. 13 - BSA/DAS DEUTSCHE SPORTMANAGEMENTAKADEMIE; GRUR 2015, 1004 Rn. 23 - IPS/ISP; GRUR 2012, 1040 Rn. 25 - pjur/pure).
- BGH, 05.03.2015 - I ZR 161/13
Markenschutz: Klangliche Verwechslungsfähigkeit von Buchstabenfolgen - IPS/ISP
Auszug aus BPatG, 13.07.2016 - 29 W (pat) 65/13
Die Frage der Verwechslungsgefahr im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG ist unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der zueinander in Wechselbeziehung stehenden Faktoren der Ähnlichkeit der Marken, der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke zu beurteilen, wobei insbesondere ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (EuGH GRUR 2010, 1098, Rn. 44 - Calvin Klein Trademark Trust/HABM [Calvin Klein]; BGH MarkenR 2016, 157 Rn. 19 - BioGourmet; GRUR 2015, 1004 Rn. 18 - IPS/ISP; GRUR 2015, 176 Rn. 9 - ZOOM/ZOOM; GRUR 2012, 1040, Rn. 25 - pjur/pure).Bei der Beurteilung der Zeichenähnlichkeit ist grundsätzlich vom jeweiligen Gesamteindruck der einander gegenüberstehenden Zeichen auszugehen (BGH, a. a. O. Rn. 13 - BSA/DAS DEUTSCHE SPORTMANAGEMENTAKADEMIE; GRUR 2015, 1004 Rn. 23 - IPS/ISP; GRUR 2012, 1040 Rn. 25 - pjur/pure).
- EuGH, 24.06.2010 - C-51/09
Becker / Harman International Industries - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - …
Auszug aus BPatG, 13.07.2016 - 29 W (pat) 65/13
Bei der umfassenden Beurteilung der Verwechslungsgefahr ist auf den durch die Zeichen hervorgerufenen Gesamteindruck abzustellen, wobei insbesondere ihre unterscheidungskräftigen und dominierenden Elemente zu berücksichtigen sind (EuGH GRUR 2010, 933 Rn. 33 - Barbara Becker/HABM [BARBARA BECKER]; BGH GRUR 2013, 833 Rn. 30 - Culinaria/Villa Culinaria).Das schließt es nicht aus, dass unter Umständen ein oder mehrere Bestandteile eines komplexen Zeichens für den durch das Kennzeichen im Gedächtnis der angesprochenen Verkehrskreise hervorgerufenen Gesamteindruck prägend sein können (EuGH GRUR 2010, 933 Rn. 33 - Barbara Becker/HABM [BARBARA BECKER]; BGH, a. a. O. Rn. 13 - BSA/DAS DEUTSCHE SPORTMANAGEMENTAKADEMIE).
- BGH, 03.07.2014 - I ZB 77/13
Markenschutz: Ähnlichkeit von Waren - ZOOM/ZOOM
Auszug aus BPatG, 13.07.2016 - 29 W (pat) 65/13
Die Frage der Verwechslungsgefahr im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG ist unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der zueinander in Wechselbeziehung stehenden Faktoren der Ähnlichkeit der Marken, der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke zu beurteilen, wobei insbesondere ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (EuGH GRUR 2010, 1098, Rn. 44 - Calvin Klein Trademark Trust/HABM [Calvin Klein]; BGH MarkenR 2016, 157 Rn. 19 - BioGourmet; GRUR 2015, 1004 Rn. 18 - IPS/ISP; GRUR 2015, 176 Rn. 9 - ZOOM/ZOOM; GRUR 2012, 1040, Rn. 25 - pjur/pure).Eine Ähnlichkeit von beiderseitigen Waren oder Dienstleistungen ist dabei grundsätzlich anzunehmen, wenn diese unter Berücksichtigung aller erheblichen Faktoren, die ihr Verhältnis zueinander kennzeichnen, insbesondere ihrer Beschaffenheit, ihrer regelmäßigen betrieblichen Herkunft, ihrer regelmäßigen Vertriebs- oder Erbringungsart, ihrem Verwendungszweck und ihrer Nutzung, ihrer wirtschaftlichen Bedeutung, ihrer Eigenart als miteinander konkurrierende oder einander ergänzende Produkte oder Leistungen oder anderer für die Frage der Verwechslungsgefahr wesentlichen Gründe so enge Berührungspunkte aufweisen, dass die beteiligten Verkehrskreise der Meinung sein könnten, sie stammten aus demselben oder ggf. wirtschaftlich verbundenen Unternehmen (…EuGH GRUR Int 2009, 397 Rn. 65 - P Les Éditions Albert René Sàrl/HABM [OBELIX/MOBILIX]; BGH GRUR 2015, 176 Rn. 16 - ZOOM/ZOOM; GRUR 2004, 601 - d-c-fix/CD-FIX; GRUR 2001, 507, 508 - EVIAN/REVIAN).
- EuGH, 06.10.2005 - C-120/04
Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b - …
Auszug aus BPatG, 13.07.2016 - 29 W (pat) 65/13
Die Frage der Ähnlichkeit sich gegenüberstehender Zeichen ist nach deren Ähnlichkeit in Klang, (Schrift-)Bild und Sinngehalt zu beurteilen, weil Marken auf die mit ihnen angesprochenen Verkehrskreise in klanglicher, bildlicher und begrifflicher Hinsicht wirken (vgl. EuGH GRUR 2005, 1042 Rn. 28 - THOMSON LIFE, BGH, a. a. O. Rn. 13 - BSA/DAS DEUTSCHE SPORTMANAGEMENTAKADEMIE; a. a. O., Rn. 22 - IPS/ISP). - BGH, 20.01.2011 - I ZR 31/09
Kappa
Auszug aus BPatG, 13.07.2016 - 29 W (pat) 65/13
Allein auf den dominierenden Bestandteil einer zusammengesetzten Marke kommt es aber nur dann an, wenn alle anderen Markenbestandteile zu vernachlässigen sind (BGH, a. a. O., Rn. 15 - Maalox/Melox-GRY; BGH GRUR 2011, 824 Rn. 23 - Kappa). - BGH, 13.12.2007 - I ZB 39/05
idw Informationsdienst Wissenschaft
Auszug aus BPatG, 13.07.2016 - 29 W (pat) 65/13
Dabei genügt für die Annahme einer Verwechslungsgefahr regelmäßig bereits die hinreichende Übereinstimmung in einer Richtung (BGH, a. a. O. Rn. 26 Kappa; GRUR 2008, 719 Rn. 35 - idw Informationsdienst Wissenschaft). - BGH, 10.07.2014 - I ZB 81/13
Markenrecht: Schutzhindernis der mangelnden Unterscheidungskraft - for you
Auszug aus BPatG, 13.07.2016 - 29 W (pat) 65/13
Dabei ist von dem allgemeinen Erfahrungssatz auszugehen, dass der Verkehr eine Marke so aufnimmt, wie sie ihm entgegentritt, ohne sie einer analysierenden Betrachtungsweise zu unterwerfen (vgl. vgl. EuGH GRUR 2004, 428, Rn. 53 - Henkel KGaA [Henkel]; BGH GRUR 2015, 173 Rn. 16 - for you; Hacker, a. a. O., § 9 Rn. 237). - EuGH, 12.02.2004 - C-218/01
Henkel
Auszug aus BPatG, 13.07.2016 - 29 W (pat) 65/13
Dabei ist von dem allgemeinen Erfahrungssatz auszugehen, dass der Verkehr eine Marke so aufnimmt, wie sie ihm entgegentritt, ohne sie einer analysierenden Betrachtungsweise zu unterwerfen (vgl. vgl. EuGH GRUR 2004, 428, Rn. 53 - Henkel KGaA [Henkel]; BGH GRUR 2015, 173 Rn. 16 - for you; Hacker, a. a. O., § 9 Rn. 237). - BGH, 06.07.2000 - I ZR 21/98
Reichweite des Markenschutzes für die drei Streifen von Adidas
Auszug aus BPatG, 13.07.2016 - 29 W (pat) 65/13
Denn für den angesprochenen Verkehr, der die jeweiligen Bezeichnungen regelmäßig nicht gleichzeitig wahrnimmt und miteinander vergleichen kann, fallen die übereinstimmenden Merkmale in einem undeutlichen Erinnerungseindruck stärker ins Gewicht als die Unterschiede (BGH, a. a. O. Rn. 23 - IPS/ISP; GRUR 2001, 158, 160 - Drei-Streifen-Kennzeichnung; BPatG, Beschluss vom 01.10.2003, 29 W (pat) 35/01). - BPatG, 01.10.2003 - 29 W (pat) 35/01
- BGH, 05.12.2012 - I ZR 85/11
Culinaria/Villa Culinaria
- BGH, 17.08.2011 - I ZR 108/09
TÜV II
- BGH, 14.01.2016 - I ZB 56/14
BioGourmet - Widerspruch gegen eine Markeneintragung aus mehreren Zeichen: …
- BGH, 16.11.2000 - I ZR 34/98
EVIAN gegen REVIAN. Eine Markenstreit um Mineralwasser und Wein vor dem BGH
- EuGH, 18.12.2008 - C-16/06
Éditions Albert René / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) …
- BGH, 24.01.2002 - I ZR 156/99
BANK 24
- BGH, 02.04.2009 - I ZB 94/06
Kinder III
- EuGH, 02.09.2010 - C-254/09
Calvin Klein Trademark Trust / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - …
- BGH, 21.09.2000 - I ZR 143/98
Wintergarten; Ähnlichkeit, Unterscheidung von Dienstleistungen
- BPatG, 28.06.2013 - 29 W (pat) 109/12
Markenbeschwerdeverfahren - "TÜg/TÜV (Gemeinschaftsmarke)" - hochgradige …
- BPatG, 25.04.2022 - 28 W (pat) 9/20
Markenbeschwerdeverfahren - "MCMV (IR-Marke, Wort-Bildmarke)/MCM …
Danach wird die Widerspruchsmarke zu 3.) als "em-ze-em" und die angegriffene Marke als "em-ze-em-vau" ausgesprochen (vgl. BPatG 29 W (pat) 65/13 - Tüg Zert International/TÜV Cert); 29 W (pat) 9/11 - DSBE/DSB). - BPatG, 07.12.2021 - 25 W (pat) 544/20 Eine feste Regel existiert allerdings nicht (…vgl. Metzler Lexikon Sprache, 4. Auflage, Stichwort: Kurzwort; vgl. BPatG 29 W (pat) 65/13 - TÜg Zert International/TÜV Gert).